Dein Gesundheits-Studium ab 2023/24! Online einschreiben für den Studiengang Sanitätsassistenz.

Dein Gesundheits-Studium ab 2023/24! Online einschreiben für den Studiengang Sanitätsassistenz.

Transparente Verwaltung

Der Bereich “Transparente Verwaltung” auf der Webseite der Claudiana wurde in Anwendung des gesetzesvertretenden Dekrets Nr. 33 vom 14. März 2013 - Neuregelung der Öffentlichkeitsarbeit, Transparenz und Kommunikation seitens der öffentlichen Verwaltung eingerichtet.
Darin sind für alle Nutzer die Informationen über die Zielsetzungen der Fachhochschule für Gesundheitsberufe Claudiana, deren Organisation, verfügbare Ressourcen sowie Daten über die ausgeführten Tätigkeiten abrufbar.

Die Seiten des Bereichs „Transparente Verwaltung” ermöglichen den Nutzern eine Kontrolle über die institutionellen Aufgaben der Schule und über die Art und Weise des Einsatzes öffentlicher Mittel.
Wer immer daran interessiert ist, kann die Veröffentlichung von Dokumenten oder Informationen verlangen, deren Veröffentlichung in der geltenden Regelung vorgesehen ist.

Transparenzbeauftragter und Verantwortlicher für Korruptionsvorbeugung im Sinne des Gesetzes Nr. 190/2012 und des Art. 43, Abs. 1, des gesetzesvertretenden D

Allfällige Fragen zur Transparenz können per E-Mail an folgende Adresse gesendet werden.

Allgemeine Bestimmungen
Bestätigungen der Prüfstelle

Die Landesfachhochschule Claudiana verfügt über keine Prüfstelle. Diese Kompetenzen werden von der Prüfstelle der Landesregierung übernommen.

Bozen, 28.01.2015
Die Bestätigung der Prüfstelle zur Erfüllung der Veröffentlichungsverpflichtungen des Jahres 2014 wird vom Verantwortlichen für die Transparenz der Claudiana veröffentlicht.

Bozen, 28.01.2016 
Die Bestätigung der Prüfstelle zur Erfüllung der Veröffentlichungsverpflichtungen des Jahres 2015 wird vom Verantwortlichen für die Transparenz der Claudiana veröffentlicht.

Bozen, 31.03.2017
Die Bestätigung der Prüfstelle zur Erfüllung der Veröffentlichungsverpflichtungen des Jahres 2016 wird vom Verantwortlichen für die Transparenz der Claudiana veröffentlicht.

Bozen, 02.05.2018
Die Bestätigung der Prüfstelle zur Erfüllung der Veröffentlichungsverpflichtungen des Jahres 2017 wird vom Verantwortlichen für die Transparenz der Claudiana veröffentlicht.

Bozen, 30.04.2019
Die Bestätigung der Prüfstelle zur Erfüllung der Veröffentlichungsverpflichtungen des Jahres 2018 wird vom Verantwortlichen für die Transparenz der Claudiana veröffentlicht.

Bozen, 31.07.2020 
Die Bestätigung der Prüfstelle zur Erfüllung der Veröffentlichungsverpflichtungen des Jahres 2019 wird vom Verantwortlichen für die Transparenz der Claudiana veröffentlicht.

Bozen, 29.06.2021
Die Bestätigung der Prüfstelle zur Erfüllung der Veröffentlichungsverpflichtungen des Jahres 2020 wird vom Verantwortlichen für die Transparenz der Claudiana veröffentlicht.

Organisation
Organe der Landesfachhochschule

Die Organe des Instituts werden von der Landesregierung ernannt; es sind folgende:

  • der Institutsrat,

  • der Präsident/die Präsidentin des Institutsrates,

  • der wissenschaftliche Leiter/die wissenschaftliche Leiterin.

Die Organe des Instituts bleiben drei Jahre lang im Amt.
Die Besoldung der Organe erfolgt nach den einschlägigen Landesbestimmungen.

Verwaltungsrat

Ernennung durch die Landesregierung mit Beschluss Nr. 1251 vom 27.11.2018
Wiederernennung durch die Landesregierung mit Beschluss Nr. 1038 vom 30.11.2021

Präsident:
Prof. Priv.-Doz. Mag. Dr. Dr. Klaus Eisendle, MBA - Präsident des Fachhochschulrates
Dauer des Auftrags: 3 Jahre
Vergütungen in Zusammenhang mit der Übernahme des Amtes: jährliche Bruttoentlohnung von € 50.000,00

Einkommenserklärung: 2018
Erklärung Inhaberschaft andere Ämter/andere Beauftragungen
Unvereinbarkeitserklärung
Vermögenserklärung und jährliche Änderung: 2019
Einkommens- und Vermögenserklärungen der Ehegattin und der Verwandten innerhalb des zweiten Grades

 

Mitglieder:
Dr. Adolf Engl - Dr. Adolf Engl, Präsident des Institutsrates
Dauer des Auftrags: 3 Jahre
Vergütungen in Zusammenhang mit der Übernahme des Amtes: monatliche Bruttoentlohnung von € 600,00 + Sitzungszulage von € 150,00 pro Sitzung

Erklärung Inhaberschaft andere Ämter/andere Beauftragungen
Unvereinbarkeitserklärung
Vermögenserklärung und jährliche Änderung: 2019
Einkommens- und Vermögenserklärungen der Ehegattin und der Verwandten innerhalb des zweiten Grades

 

RA Chiara Bombardelli, externe Expertin im Bereich Rechtswissenschaften
Dauer des Auftrags: 3 Jahre
Vergütungen in Zusammenhang mit der Übernahme des Amtes: monatliche Bruttoentlohnung von € 600,00 + Sitzungszulage von € 150,00 pro Sitzung
Einkommenserklärung: 2018
Erklärung Inhaberschaft andere Ämter/andere Beauftragungen
Unvereinbarkeitserklärung
Vermögenserklärung und jährliche Änderung: 2019
Einkommens- und Vermögenserklärungen des Ehegatten und der Verwandten innerhalb des zweiten Grades
Einkommens- und Vermögenserklärungen der Verwandten innerhalb des zweiten Grades 

Rechnungsprüferkollegium:

Ernennung durch die Landesregierung mit Beschluss Nr. 12978/2020 vom 29.07.2020

  • Dr. David Feichter (Vorsitzender)

  • Dr.in Verena Komar

  • Dr.in Giulia Albano

Organe der Claudiana

Die Organe der Claudiana werden von der Landesregierung ernannt; es sind folgende:

  • der Fachhochschulrat (FHR),

  • der Präsident/die Präsidentin des FHR,

  • der wissenschaftliche Leiter/die wissenschaftliche Leiterin der Claudiana.

Die Organe der Claudiana bleiben drei Jahre lang im Amt.
Die Besoldung der Organe erfolgt nach den einschlägigen Landesbestimmungen.

Fachhochschulrat

 

Präsident:

Prof. Priv.-Doz. Mag. Dr. Dr. Klaus Eisendle, MBA
Ernennung durch die Landesregierung mit Beschluss Nr. 714 vom 04.10.2022
Dauer des Auftrags: 3 Jahre

 

Mitglieder:
Ernennung durch die Landesregierung mit Beschluss Nr. 714 vom 04.10.2022
Dauer des Auftrags: 3 Jahre
Vergütungen in Zusammenhang mit der Übernahme des Amtes: Beschluss der Landesregierung Nr. 1550 vom 22.12.2015

  • Dr.in Sabrina Balduzzi, Vertreterin des Generaldirektors des Sanitätsbetriebes - übt den Auftrag ohne Vergütung aus

  • Dr.in Marianne Siller, Pflegedirektorin des Sanitätsbetriebes - übt den Auftrag ohne Vergütung aus

  • Dr. Mirco Rizzi, Vertreter der Studiengangsleiter und -leiterinnen, der Tutoren und Tutorinnen und der Qualitätsbeauftragten; - übt den Auftrag ohne Vergütung aus

  • Dr. Christoph Mayr, Vertreter der wissenschaftlichen Berater und Beraterinnen der Studiengänge - übt den Auftrag ohne Vergütung aus

  • Thea Leiter als Studentenvertreterin

  • Dr. Adolf Engl, Präsident des Instituts für die Sonderausbildung in Allgemeinmedizin (Beschlüsse Nr. 966 vom 25.09.2018) - übt den Auftrag ohne Vergütung aus

An den Sitzungen des Fachhochschulrates nehmen der wissenschaftliche Leiter, Doz. Dr. med. Univ. Michael Mian, Prof. a.c., und der Direktor der Claudiana, Dr. Guido Bocchio, mit beratender Stimme teil.

Wissenschaftlicher Leiter:

Doz. Dr. med. Univ. Michael Mian, Prof. a.c.
Ernennung durch die Landesregierung mit Beschluss Nr. 158 vom 16.02.2021
Dauer des Auftrags: 3 Jahre
Vergütungen in Zusammenhang mit der Übernahme des Amtes: jährliche Bruttoentlohnung von € 39.600,00

Unvereinbarkeitserklärung

Organe des Instituts

Die Organe des Instituts werden von der Landesregierung ernannt; es sind folgende:

  • der Institutsrat,

  • der Präsident/die Präsidentin des Institutsrates,

  • der wissenschaftliche Leiter/die wissenschaftliche Leiterin.

Die Organe des Instituts bleiben drei Jahre lang im Amt.
Die Besoldung der Organe erfolgt nach den einschlägigen Landesbestimmungen.

Präsident:

Dr. Adolf Engl
Ernennung durch die Landesregierung mit Beschluss Nr . 966 vom 25.09.2018
Dauer des Auftrags: 3 Jahre
Wiederernennung durch die Landesregierung mit Beschluss Nr. 937 vom 02.11.2021

Mitglieder:

Ernennung durch die Landesregierung mit Beschluss Nr . 966 vom 25.09.2018
Dauer des Auftrags: 3 Jahre
Wiederernennung durch die Landesregierung mit Beschluss Nr. 937 vom 02.11.2021

Die Organe des Instituts werden von der Landesregierung ernannt; es sind folgende:

  • Dr.in Pamela Visani

  • Dr.in Cristina Pizzini

  • Dr.in Emanuela Zazzetta

  • Dr. Matthias Klauser

  • Dr. Klaus Eisendle (Präsident des Fachhochschulrates)

An den Sitzungen des Institutsrates nimmt der wissenschaftliche Leiter mit beratender Stimme teil.

Wissenschaftlicher Leiter:

Dr. Giuliano Piccoliori

Ernennung durch die Landesregierung mit Beschluss Nr. 63 vom 05.02.2019
Dauer des Auftrags: 3 Jahre
Vergütungen in Zusammenhang mit der Übernahme des Amtes: jährliche Bruttoentlohnung von € 39.600,00
Unvereinbarkeitserklärung
Wiederernennung durch die Landesregierung mit Beschluss Nr. 48 vom 25.01.2022
Unvereinbarkeitserklärung

Politisch-administrative Organe

Das politisch organisatorische Organ der Claudiana ist die Landesregierung der Provinz Bozen. Sie legt das Programm der Studiengänge, die aktiviert werden, fest, bestimmt die notwendigen Finanzierungen durch die Genehmigung von Haushaltsvoranschlägen und Rechnungslegungen, legt den Stellenplan der MitarbeiterInnen fest, genehmigt das Statut der Claudiana und deren Änderungen.

Strafen für fehlende Mitteilung von Daten

Die Verletzung der Mitteilungsspflichten bringt eine Verwaltungsbuße von € 500,00 bis € 10.000,00 zu Lasten der für die unterlassene Mitteilung verantwortlichen Person mit sich und die entsprechende Maßnahme wird auf der Website der Verwaltung veröffentlicht (Artikel 47 GvD vom 14. März 2013, Nr. 33).

Bisher ist keine Verhängung von Strafen wegen unterlassener Mitteilung der Daten bekannt (letzte Aktualisierung am 13.08.2018).

Gliederung der Ämter

Die Claudiana ist eine Organisation mit einer einzigen Direktion mit zwei Bereichen: Verwaltung und Didaktik.

Telefon und elektronische Post

Direktion:

Telefon: 0471 067300 
Fax: 0471 067310
info@claudiana.bz.it
direktion@pec.claudiana.bz.it

Aufträge für Beratung und Mitarbeit

Inhaber von Aufträgen zur Zusammenarbeit und Beratung

Inhaber von Aufträgen zur Zusammenarbeit und Beratung
Inhaber von Aufträgen zur Zusammenarbeit und Beratung

Veröffentlichung der Inhaber von Aufträgen in der staatlichen Datenbank PerlaPA (ab dem 1.1.2018)

"Nei casi di cui al comma 1, nei limiti dei dati effettivamente contenuti nelle banche dati di cui al medesimo comma, i soggetti di cui all'articolo 2-bis adempiono agli obblighi di pubblicazione previsti dal presente decreto, indicati nell'Allegato B, mediante la comunicazione dei dati, delle informazioni o dei documenti dagli stessi detenuti all'amministrazione titolare della corrispondente banca dati e con la pubblicazione sul proprio sito istituzionale, nella sezione “Amministrazione trasparente”, del collegamento ipertestuale, rispettivamente, alla banca dati contenente i relativi dati, informazioni o documenti, ferma restando la possibilità per le amministrazioni di continuare a pubblicare sul proprio sito i predetti dati purché identici a quelli comunicati alla banca dati" (GvD Nr. 33/2013, Art.9-bis Abs.2).

Personal
Führungskräfte auf höchster Ebene

Rechtsgrundlagen:
Bereichsübergreifender Kollektivvertrag (BÜKV) für die Führungskräfte 17.9.2003, abgeändert mit BÜKV vom 5.7.2007. Bereichsabkommen für die Führungskräfte des Landes vom 11.11.2009

Entlohnung der Führungskräfte

A. Besteuerbares Jahreseinkommen: 
Es ist das gesamte besteuerbare Jahreseinkommen der Führungskräfte unter der Zeile 1 der von der Verwaltung ausgestellten einheitlichen Bescheinigung über die Einkünfte aus nicht selbständiger Arbeit (Mod. CUD).

B. Zusatzentlohnung für Führungsauftrag (bereits im Jahreseinkommen laut Punkt A enthalten): 
Funktionszulage: Sie ist das Ergebnis der Grundlage von monatlich brutto 1.725,53 € multipliziert mit dem der Führungsstruktur zugewiesenen Koeffizienten. 
Ergebniszulage: Sie beträgt durchschnittlich 20% der Funktionszulage für 12 Monate. Die individuelle Zuweisung erfolgt im Ausmaß von 0% bis 25% im Rahmen des zugeteilten Fonds und aufgrund der Leistungsbeurteilung. Koeffizient: 1,9

Führungskräfte

Keine weiteren Direktionsaufträge

Organisationseinheiten

Die Claudiana ist eine Organisation mit einer einzigen Direktion mit zwei Bereichen: Verwaltung und Didaktik.

Die Claudiana verfügt, wie im Art. 11 des Statutes festgehalten, ausschließlich über zur Verfügung gestelltes Personal:

  • Das Sanitätspersonal - vom Südtiroler Sanitätsbetrieb

  • Das Verwaltungspersonal - von der Landesverwaltung

An die Bediensteten erteilte und autorisierte Aufträge

Aktuell wurden keine Aufträge an eigenes Personal erteilt (Aktualisierungsdatum 16.08.2018)

Kollektivvertragsverhandlungen

Es finden Anwendung:

Die Gesamtsumme der Produktivitätsprämie 2013: € 38.846,30

Ergänzende Kollektivvertragsverhandlungen
Interne Kontrollorgane

Die Landesfachhochschule Claudiana verfügt über keine interne Prüfstelle.

Diese Kompetenzen werden von der Prüfstelle der Landesregierung übernommen: http://www.landtag-bz.org/de/pruefstelle.asp

Kontrollierte Körperschaften
Beaufsichtigte öffentliche Körperschaften

Die Landesfachhochschule Claudiana verfügt über keine beaufsichtigten öffentlichen Körperschaften.

Beteiligte Gesellschaften

Die Landesfachhochschule Claudiana verfügt über keine beteiligten Gesellschaften.

Kontrollierte privatrechtliche Körperschaften

Die Landesfachhochschule Claudiana verfügt über keine kontrollierten privatrechtlichen Körperschaften.

Grafische Darstellung

Die Landesfachhochschule Claudiana verfügt über keine Körperschaften.

Verwaltungstätigkeiten und Verfahren
Verfahrensarten
Ersatzerklärungen und Einholen der Daten von Amts wegen

Direktion
Lorenz-Böhler-Straße 13, - 39100 Bozen
T: +39 0471 067300
F: +39 0471 067310
direktion@claudiana.bz.it

Maßnahmen
Maßnahmen der politischen Organe

Beschlüsse des Verwaltungsrates 2022

Beschlüsse des Verwaltungsrates 2021

Beschlüsse des Verwaltungsrates 2019

Fachhochschulrates 2020

Bilanzen
Plan zu den Indikatoren und Bilanzergebnisse

Art. 1 des GvD Nr. 91/2011 sieht die Verpflichtung vor, ein Dokument, welches als "Plan der Indikatoren und vorgesehene Bilanzergebnisse" bezeichnet wird, den öffentlichen Verwaltungen vorzulegen, wobei präzisiert wird, dass man als öffentliche Verwaltungen, die Verwaltungen gemäß Art. 1, Absatz 2, des Gesetzes vom 31. Dezember 2009, Nr. 196, bezeichnet, mit Ausnahme der Regionen, der örtlichen Körperschaften, ihrer eigenen Anstalten und instrumentalen Einrichtungen und den Einrichtungen des nationalen Gesundheitsdienstes.

Immobilien und Vermögensverwaltung
Mietverträge

Bruneck - Andreas-Hofer-Straße 17/A - Kondominium Alexandra
Bp.334, m.A. 27, Blatt 11 Kat. A10 (7 Räume) und Bp.334, m.A. 26, Blatt 11 Kat. A10 (4,5 Räume)

Dauer: 6 Jahre (01.10.2017 – 30.09.2023)
Jahresmiete: € 31.200,00
Eigentümer: Schileo Riccardo

 

Leihvertrag über Subkonzession zur Nutzung des podologischen Ambulatoriums in Bozen, Gscheibter Turmweg 18, mit "Zentrum für Podologie Südtirol - cooperativa O.n.l.u.s."
Dauer: 3 Jahre (01.04.2019 - 31.03.2022 – Mindestnutzung 240 Tage)
Benutzungskosten: € 30.796,60

Liste der Dienstwagen

Im Sinne von Artikel 4, Dekret des Präsidenten des Ministerrates vom 25.09.2014 verfügt die Claudiana über keine Dienstwagen.

Kontrollen und Erhebungen über die Verwaltung
Unabhängiges Bewertungsorgan, Bewertungsgremien oder ähnliche Organe

Die Claudiana verfügt über kein eigenes Bewertungsorgan.

Bozen, 31.07.2020
Die Bestätigung der Prüfstelle zur Erfüllung der Veröffentlichungsverpflichtungen des Jahres 2019 wird vom Verantwortlichen für die Transparenz der Claudiana veröffentlicht.

Bozen, 29.06.2021
Die Bestätigung der Prüfstelle zur Erfüllung der Veröffentlichungsverpflichtungen des Jahres 2020 wird vom Verantwortlichen für die Transparenz der Claudiana veröffentlicht.

Bozen, 22.08.2022
Die Bestätigung der Prüfstelle zur Erfüllung der Veröffentlichungsverpflichtungen des Jahres 2021 wird vom Verantwortlichen für die Transparenz der Claudiana veröffentlicht.

Bozen, 28.07.2023
Die Bestätigung der Prüfstelle zur Erfüllung der Veröffentlichungsverpflichtungen des Jahres 2022 wird vom Verantwortlichen für die Transparenz der Claudiana veröffentlicht.

Rechnungshof

Es sind keine Anmerkungen des Rechnungshofes eingetroffen, die die Organisation und Tätigkeiten der Verwaltung oder der einzelnen Büros zum Gegenstand hatten (Art. 31, GvD Nr. 33/2013).

Dienste und Leistungen der Verwaltung
Beschreibung der Dienste, Leistungen und Qualitätsstandards
Kosten

Art. 10, Absatz 5 und Art. 32, Absatz 2, Buchst. a) des GvD Nr. 33/2013 – Verbuchte Kosten der Dienste:

Zahlung der Verwaltung
Indikator zum Zahlungsverhalten der Verwaltung

Die Bezahlung der Rechnungen erfolgt seit dem Jahr 2013 innerhalb von 30 Tagen ab Rechnungsdatum.

IBAN und elektronische Zahlungen

SWIFT: RZSBIT21103
IBAN: IT 62 F 08081 11601 000301007777

Öffentliche Bauten

Die Landesfachhochschule für Gesundheitsberufe führt keine öffentlichen Bauten durch.

Planung und Raumordnung

Die Planung und die Raumordnung ex Art. 39 des GvD Nr. 33/2013 fallen nicht in den Zuständigkeitsbereich der Landesfachhochschule für Gesundheitsberufe.

Umweltinformationen

Die Umweltinformationen ex Art. 40 des GvD Nr. 33/2013 fallen nicht in den Zuständigkeitsbereich der Landesfachhochschule für Gesundheitsberufe.

Konventionierte private Sanitätsstrukturen

Veröffentlichung nicht erforderlich.

Außerordentliche Maßnahmen und Notfälle

Die außerordentlichen Maßnahmen und Notfälle ex Art. 42 des GvD Nr. 33/2013 fallen nicht in den Zuständigkeitsbereich der Landesfachhochschule für Gesundheitsberufe.

Weitere Inhalte

Allfällige Fragen zur Transparenz können per E-Mail an folgende Adresse gesendet werden.