Achtung: Die Zulassung zu den Bachelorstudiengängen der Claudiana ist nur gegen Vorlage eines Sprachnachweises erlaubt.
Matura einer Oberschule mit italienischer Unterrichtssprache → Nachweis der deutschen Sprachkenntnisse notwendig
Matura einer Oberschule mit deutscher Unterrichtssprache → Nachweis der italienischen Sprachkenntnisse notwendig
Matura einer ladinischen Oberschule → kein Nachweis der italienischen oder deutschen Sprache notwendig
Matura einer Oberschule im Ausland → Nachweis sowohl der italienischen als auch der deutschen Sprachkenntnisse notwendig
Die Sprachkenntnisse müssen dem Niveau B2 des Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens für Sprachen entsprechen.
Neben dem von der Autonomen Provinz Bozen ausgestellten Zweisprachigkeitsnachweis werden auch Sprachzertifikate anerkannt, die von den auf der Website des Landes aufgeführten Zertifizierungsstellen ausgestellt wurden.
Informationen: language@claudiana.bz.it
