|
|
| Studium und Weiterbildung |
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
| |
|
|
|
| |
|
|
| |
Nach der Universitätsreform in Europa wurden auch in Italien die Universitätsstudien nach europäischem Modell umgestaltet.
Die erste Gesetzesgrundlage der Universitätsreform ist das M.D. Nr. 509/99, gefolgt vom Ministerialdekret Nr. 270/04, das den Zielpunkt der Reform unterstreicht. (die 2 Gesetze in PDF Format zum downloaden)
Die Universitätsreform verändert die Struktur des Universitätssystems durch die Einführung folgender Elemente: o Definition eines zweistufigen Studiensystems o Einführung der Laureatsklassen (Laureatsklasse der Pflege, Prävention, Rehabilitation und Sanitätstechnik) o Übernahme des ECTS Leistungspunktesystems, in Italien als Crediti Formativi Universitari (CFU) bezeichnet.
Durch das neue Studiensystem und das gleichzeitig eingeführte Leistungspunktesystem können die akademischen Abschlüsse international verglichen werden.
Die Claudiana hat 2001 ihre Studiengänge auf das zweistufige Studiensystem umgesetzt, dieses besteht nun aus einem Basisstudium und einem Aufbaustudium.
Um diese akademischen Titel verleihen zu können, hat die Claudiana seit Jahren mit drei renommierten italienischen Universitäten eine Konvention abgeschlossen:
Università Cattolica del Sacro Cuore di Roma Università degli Studi di Verona Università degli Studi di Ferrara
Dadurch ist es an der Claudiana möglich, mit dem akademischen berufsbefähigenden Titel oder mit einem Master der Grundstufe Ihr Studium abzuschließen:
Die Ausbildung ist auch international ausgerichtet und fördert das Zusammenwirken mit anderen Institutionen zur Entwicklung und Förderung der kulturellen und wissenschaftlichen Entfaltung. In diesem Sinne erfolgt die wissenschaftliche Zusammenarbeit auch auf internationaler Ebene in erster Linie mit der Universität Innsbruck.
|
|
| |
|
|
| |
|
|
|
|