Das Studium gewährleistet den Erwerb spezifischer Kenntnisse und Kompetenzen zur eigenständigen und eigenverantwortlichen Bewältigung fachspezifischer Aufgaben. Ziel der Ausbildung ist die Entwicklung von persönlichen Eigenschaften und Fähigkeiten, die der Umsetzung des Betreuungs- und Beziehungsprozesses, sowie der Formulierung von kritischen Forschungsfragen und zur selbstständigen Bewertung von komplexen praktischen Situationen dienen. Die Implementierung von evidenzbasiertem Handeln in fachspezifische Aufgabenbereiche ist unabdingbar.
Nach Abschluss des Studiums in Orthoptik – Ophthalmologische-Assistenz müssen folgende Ausbildungsziele erreicht werden:
1. Anwenden der wissenschaftlichen und experimentellen Methode im Studium der anatomischen, physiologischen und technologischen Phänomene, die für den Beruf relevant sind. Dabei muss der Studienabgänger beweisen, dass er dafür die wichtigsten Grundlagen der Physik, der Biologie, der Chemie, der Biochemie, der Anatomie und der Physiologie anwenden kann; der Studienabgänger muss auch die anatomische und funktionelle Rolle der verschiedenen biologischen Strukturen in der Organisation der menschlichen Zelle und des menschlichen Organismus kennen. Außerdem muss er die Ergebnisse der eigenen beruflichen Tätigkeiten analysieren, ausarbeiten, senden und archivieren, indem er die erforderlichen Kompetenzen in Statistik und Informatik erwirbt.
2. Erlernen der kulturellen und beruflichen Grundprinzipien, um die diagnostischen, therapeutischen und rehabilitativen Methodiken des Sehapparats anzuwenden, alle Kapazitäten zu erfassen und zu nutzen, die Qualitätskontrollen durchzuführen, die besten Untersuchungsprozesse zu ermitteln und dazu beizutragen, diese auszuwählen, sowie dazu imstande zu sein, sich ständig fort- und weiterzubilden in Bezug auf das eigene Wissen und die Arbeitsgeräte im eigenen Berufsbereich und in spezifischen Forschungsprojekten tätig zu sein.
3. Erreichen der für das spezifische Berufsbild genau angegebenen beruflichen Kompetenzen; das Erreichen der beruflichen Kompetenzen wird durch eine theoretische Ausbildung und den Erwerb von Verhaltenskompetenzen, sowie durch eine angemessene praktische Ausbildung und das klinische Praktikum erfüllt. Das klinische Praktikum muss den europäischen Standards entsprechen, sowohl was die Dauer, als auch was die Typologie der geplanten und der ausgeführten Tätigkeiten betrifft.
4. Es müssen wissenschaftliche, kulturelle und praktisch-klinische persönliche Erfahrungen entwickelt werden, die den Beruf des/der OrthoptistIn – Ophthalmologischen-AssistentenIn betreffen, auch durch Realisierung der eigenen persönlichen Begabungen oder kulturellen und beruflichen Interessen.
Spezifische Ausbildungsziele
Am Ende des Studiums muss der Studienabgänger die für das spezifische Berufsbild unverzichtbaren beruflichen Kompetenzen erworben haben, mit besonderer Aufmerksamkeit auf:
1. die Kenntnis der physikalischen, biologischen, biochemischen und anatomisch-funktionellen Mechanismen, die der Sehfunktion, dem binokularen Sehvermögen und der Augenmotilität unterliegen;
2. die Kenntnis der geschichtlichen Elemente, der ethischen, deontologischen, medizinisch-rechtlichen und administrativen Implikationen des Berufs, unter Berücksichtigung der Beziehung mit den Bürgern, die sich ihrer Professionalität anvertrauen, und insbesondere unter Beachtung ihrer Rechte, dafür muss man auch eine Selbstbeschränkung ausführen können;
3. die Kenntnis der Grundlagen der Arbeitsorganisation und der Zusammenarbeit mit den anderen Gesundheitsberufen, sowie der ökonomisch-finanziellen Werte verbunden mit dem Gesundheitswesen.
4. die Kenntnis des dioptrischen Systems des Auges sowie auf die Art der Identifikation, der Messung und der Korrektur seiner Anomalien;
5. die Kenntnis der Systemerkrankungen korreliert mit dem Sehapparat;
6. die Kenntnis der Prinzipien der Pharmakologie und der Augentherapie
7. die Kenntnis der Prinzipien der Funktion und der Verwendung der diagnostischen und therapeutischen Instrumente, die in der Augenheilkunde eingesetzt werden;
8. die Fähigkeit, die semiologischen Maßnahmen durchzuführen, die zur Feststellung des monokularen und binokularen Sehens und zur Diagnose der motorischen Alterationen des Strabismus concomitans und des Strabismus incomitans unerlässlich sind;
9. die Fähigkeit, selbstständig auf Anweisung des Arztes, die diagnostischen Tests der ophthalmologischen Semiotik durchzuführen;
10. die Fähigkeit, selbstständig, auf Anfrage des Arztes, spezifische diagnostische Tests durchzuführen in den Bereichen der Elektrophysiologie, der Perimetrie, des Farb- und des Lichtsehvermögens, der morphologischen Dokumentation der inneren und äußeren Augenstrukturen, der Eigenschaften des Tränenfilms, auch durch die Verwendung von Techniken und spezifischen Instrumenten;
11. die Fähigkeit, auf ärztliche Anweisung, durch rehabilitative und orthoptische Methodologien die sensorischen und motorischen Auswirkungen der Anomalien des Binokularsehens zu behandeln; 12. die Fähigkeit, positiv mit Kindern und alten Menschen zu interagieren, die besonders wenig mitarbeiten, und mit deren Familienangehörigen
13. die Fähigkeit, aktiv bei der Durchführung der semiologischen und therapeutischen Maßnahmen, im ophthalmologischen Bereich und von ärztlicher Kompetenz, mitzuarbeiten;
14. die Fähigkeit, bei chirurgischen und parachirurgischen Tätigkeiten zu assistieren, die der Arzt durchführt, mit genauer Kenntnis der hygienischen Normen und der entsprechenden Techniken;
15. die Fähigkeit, im Bereich der Semiologie und der Rehabilitation der Sehschwäche tätig zu sein
16. die Kenntnis mindestens einer Fremdsprache
17. die Begabung, zur Ausbildung des Hilfspersonals beizutragen und direkt bei der Fortbildung bezüglich ihres Berufsbildes mitzuwirken;
18. die Befähigung, die eigene Tätigkeit in öffentlichen und privaten Strukturen, als Angestellte oder freiberuflich, auszuüben;
19. die Kenntnis und die Fähigkeit, die Prinzipien des Strahlenschutzes nach den Inhalten der Anlage IV des Legislativdekrets vom 25. Mai 2000, Nr.187 anzuwenden.
Die Ausbildung zielt darauf ab, den Lehrplan so zu gestalten, dass die soeben genannten Prinzipien zur Geltung kommen
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