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Medizinisch-technischer Radiologieassistent
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Berufsbild


M.D. vom 26. September 1994, Nr. 746

Das Berufsbild des/der Medizinisch-technischen Radiologieassistenten/in

Vorschriften betreffend die Bestimmungen des Berufsbilds und des entsprechenden Berufsprofils des/der Medizinisch-technischen Radiologieassistenten/in.
  1. Das Berufsbild des/der Medizinisch-technischen Radiologieassistenten/in wird folgendermaßen definiert: der/die Medizinisch-technische Radiologieassistent/in ist eine Fachkraft des Gesundheitsdienstes, die im Besitz eines berufsbefähigenden Laureatsdiploms und im Berufsalbum eingetragen ist; er ist für die Handlungen in seinem Zuständigkeitsbereich verantwortlich und dazu berechtigt, radiologische Untersuchungen und Leistungen durchzuführen.
  2. Der/die Medizinisch-technische Radiologieassistent/in ist die Fachkraft des Gesundheitsdienstes, die, gemäß Gesetz vom 31. Jänner 1983, Nr. 25 dazu befähigt ist, selbstständig, oder in Zusammenarbeit mit anderen Sanitätsberufen, auf ärztliche Anordnung alle Maßnahmen auszuüben, die den Gebrauch von sowohl künstlichen als auch natürlichen ionisierenden Strahlenquellen, von thermischen Energien, Ultraschallwellen, Kernmagnetresonanz erfordern, sowie die Maßnahmen zum Strahlenschutz.
  3. Der/die Medizinisch-technische Radiologieassistent/in:
    a) beteiligt sich an der Planung und Organisation der Arbeit im Bereich der Struktur, in der er tätig ist, unter Berücksichtigung seines Zuständigkeitsbereiches;
    b) plant und leitet das Erbringen polyvalenter Leistungen in seinem Zuständigkeitsbereich in direkter Zusammenarbeit mit dem Röntgendiagnostiker, dem Nuklearmediziner, dem Strahlentherapeuten und dem Strahlenphysiker, und zwar nach den vorher vom Verantwortlichen der Struktur diagnostischen und therapeutischen Protokollen ( );
    c) ist verantwortlich für die Tätigkeiten in seinem Zuständigkeitsbereich, insbesondere die Kontrolle der korrekten Funktionsweise der ihm anvertrauten Geräte, indem er sich um die Beseitigung kleinerer technischer Störungen kümmert und Überprüfungs- und Kontrollprogramme zur Qualitätsgarantie durchführt, gemäß vorherbestimmter Indikatoren und Standards;
    d) übt seine Tätigkeit in öffentlichen oder privaten Strukturen des Gesundheitsdienstes aus, als Angestellter oder freiberuflich.
  • 4. Der Medizinisch technische Radiologieassistent trägt zur Ausbildung des Hilfspersonals und direkt zur Fortbildung bezüglich des eigenen Berufsprofils und an der Forschung bei.

    Mit dem Dekret des Gesundheitsministers wird die ständige Weiterbildung in Bezug auf die spezifischen Bedürfnisse des Nationalen Gesundheitsdienstes geregelt.

    Das Universitätsdiplom des Medizinisch technischen Radiologieassistenten, erlangt laut Art. 6, Komma 3, des Legislativdekrets vom 30. Dezember 1992, Nr. 502, und darauf folgende Änderungen, befähigt zur Berufsausübung nach vorheriger Eintragung ins Berufsalbum.

    Mit dem Dekret des Gesundheitsministers, welches im Einverständnis mit dem Minister der Universität und der wissenschaftlichen und technologischen Forschung erlassen wurde, werden die Diplome und die Zeugnisse ermittelt, die aufgrund der vorhergehenden Regelung erlangt wurden und dem Universitätsdiplom (Art. 3) gleichwertig sind und damit den Zugang zur entsprechenden beruflichen Tätigkeit und zu öffentlichen Ämtern ermöglichen.



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    Übersicht
    Abschluss:
    Dottore in Tecniche di Radiologia Medica, per Immagini e Radioterapia
    Partneruniversität: Università Cattolica del Sacro Cuore di Roma (UCSC)
    Studienzeit: 6 Semester
    Studienart: Vollzeit mit Anwesenheitspflicht
    ECTS: 180
    Studienbeginn: voraussichtlich 2013
    Auswahlverfahren: Zweisprachigkeitsnachweis „B“ oder Sprachtest -- Aufnahmeprüfung zur Erstellung einer Rangordnung
    Studiengebühr:
    Siehe Partneruniversität
    Kontaktpersonen
    Dott. mag. Stephan Hawlin
    Medizinisch-technischer Radiologieassistent
    Studiengangsleiter
    Tel: 0471-067327
    Fax: 0471-067340
    Boschetti Tiziana
    Sekretariat
    Tel: 0471 067332
    Fax: 0471 067340
    Susanna Porto
    Sekretariat
    Sekretariat
    Tel: 0471 067231
    Fax: 0471 067240
    Downloads
    Röntgen - Protokoll B
     (PDF, 8027 KB)

    Röntgen - Protokoll A
     (PDF, 7955 KB)

    D.M. 509- 99 *
     (PDF, 148 KB)

    M.D. 270- 04 *
     (PDF, 165 KB)

    Studienplan - Med. -techn. Radiologieassistent/in
     (PDF, 60 KB)

     
    Land Südtirol
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