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Viele Menschen müssen aus gesundheitlichen Gründen ihre Essgewohnheiten verändern. Ernährungsberatung (für Einzelpersonen und/oder Gruppen) und die dazugehörigen Ernährungspläne fördern ein gesundes und bewusstes Ernährungsverhalten. Ernährungstherapeuten definieren gemeinsam mit Fachärzten die Therapiemaßnahmen, sie stärken und unterstützten die Patienten, sodass diese Eigenverantwortung übernehmen und die notwendigen Veränderungen akzeptieren und umsetzen können. Zuhause und im Krankenhaus betreuen sie in den verschiedenen Phasen Patienten, die künstlich ernährt werden. Sie arbeiten auch in den Bereichen Gemeinschaftsverpflegung, Gesundheitsförderung, Ernährungsinformation und –erziehung.
Professionelle Ernährungstherapeuten beziehen Erkenntnisse aus den Bereichen Ernährungswissenschaften, Medizin, Chemie, Psychologie u.a ein, welche sie in die Praxis umsetzen. Sie sind weiters imstande mit anderen Berufsgruppen kompetent zusammenzuarbeiten und fachliche Unterstützung zu holen und zu geben.
Die meisten Ernährungstherapeuten arbeiten derzeit in den Diensten für Diätetik und klinische Ernährung im Krankenhaus oder Sprengel des Südtiroler Sanitätsbetriebes.
M.D. vom 14. September 1994 Nr. 744 (Berufsbild): Vorschriften betreffend die Definition des Berufsbildes der Ernährungstherapeuten
Art. 1 1. Die Berufsgruppe der Ernährungstherapeuten wird mit folgendem Berufsbild festgelegt: Der Ernährungstherapeut ist die Sanitätskraft im Besitz des anerkannten Universitätsdiploms, welches zur Ausübung des Berufes berechtigt, kompetent in allen Aktivitäten, die die korrekte Anwendung der Lebensmittel und Ernährung betreffen, mit eingeschlossen die erzieherischen Aspekte und die Zusammenarbeit zur Durchführung der Ernährungspolitik, nach den Regeln der aktuellen Gesetzgebung.
2. Insbesondere stehen dem/r Ernährungstherapeuten/in folgende Kompetenzbereiche zu:
a) Er organisiert und koordiniert die Aktivitäten, welche die Ernährung im Allgemeinen und die Diätetik im Besonderen betreffen. b) Er arbeitet mit den Kontrollorganen zum Schutz der Hygiene im Dienst für Diät und klinische Ernährung zusammen. c) Er erarbeitet, formuliert und führt die vom Arzt verschriebenen Diäten durch und kontrolliert die Akzeptanz von Seiten des Patienten. d) Er arbeitet mit anderen Berufsgruppen im Bereich Essstörungen im Sinne der multidisziplinären Behandlungsweise zusammen. e) Er studiert und erarbeitet die Zusammensetzung der Lebensmittelportionen zur Bedarfsdeckung von Bevölkerungsgruppen aus und plant die Organisation der Diätdienste von Gemeinschaften von Gesunden und Kranken. f) Er führt didaktisch-erzieherische und Informationstätigkeiten durch, um das Wissen über Grundsätze der gesunden Ernährung zu verbreiten und den Erhalt oder die Wiederherstellung eines guten Gesundheitszustandes des Einzelnen, von Gemeinschaften oder Bevölkerungsgruppen zu erreichen.
3. Der Ernährungstherapeut übt seine Tätigkeit in öffentlichen oder privaten Einrichtungen in abhängigem oder selbständigem Arbeitsverhältnis aus.
Art. 2. 1. Mit Dekret des Gesundheitsministeriums wurde die ergänzende Grundausbildung in Bezug auf die Bedürfnisse des Nationalen Gesundheitsdienstes geregelt.
Art. 3. 1. Das Universitätsdiplom für Ernährungstherapie, erlangt laut Art. 6, Komma 3, des Legislativdekretes vom 30. Dezember 1992, Nr. 502 und darauf folgende Abänderungen, befähigt zur Berufsausübung.
Art. 4. 1. Mit Dekret des Gesundheitsministers, in Übereinstimmung mit dem Minister für Universitäten, wissenschaftliche und technologische Forschung, wurden die Diplome und die Bescheinigungen, die nach der bisherigen Regelung verliehen wurden, dem Universitätsdiplom, das laut Art. 3 zur Ausübung des Berufes und zur Zulassung zum öffentlichen Diensten berechtigt, für gleichwertig erklärt. 2. Das vorliegende Dekret, versehen mit dem Siegel des Staates, wird in die offiziellen Gesetzesakten der Republik Italien aufgenommen. Es ist Pflicht, dieses Gesetz einzuhalten und für dessen Anwendung zu sorgen.
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