HOME italiano  |   deutsch  |  
Impressum    |    Sitemap    |    Privacy    |    Kontakt    
Schriftgröße ändern           
Skype Me™!
Sie sind hier:    HOME   > Studium und Weiterbildung | Laureatsstudiengänge | Biomedizinische Analytik (früher MTA) | Berufsbild
Biomedizinische Analytik (früher MTA)
  Zielsetzungen
  Studium
  Berufsbild
  Prüfungen
  Abschluss
  Berufliche Perspektiven
 
  Seite drucken
  weiterempfehlen
  zu den Favoriten hinzufügen
     
 

Berufsbild


Das Berufsbild von Biomedizinischen AnalytikerInnen wird in Italien durch das Ministerialdekret M.D. vom 26. September 1994, Nr. 745 (1) definiert (siehe dazu downloads).

Art. 1
Demnach sind BMA Fachkräfte des Gesundheitsdienstes, die im Besitz eines berufsbefähigenden Laureatsdiploms und für die Tätigkeiten in ihrem Zuständigkeitsbereich verantwortlich sind. BMA arbeiten in Diagnostik- und Forschungslaboratorien, führen biomedizinische und biotechnologische Analysen in den verschiedenen Fachbereichen durch: Biochemie, Mikrobiologie und Virologie, Pharmakotoxikologie, Immunologie, klinische Pathologie, Hämatologie, Zytologie und Histopathologie.

BMA
a) leisten ihre Arbeit mit technisch-professioneller Autonomie in direkter  Zusammenarbeit mit dem akademischen Laborpersonal, das die verschieden zugehörigen operativen Verantwortungen trägt.
b) sind im Labor für die korrekte Durchführung des Analysenprozesses und für die, im Rahmen ihrer Zuständigkeit, von ihnen erarbeiteten Ergebnisse in Anwendung der von der Laborleitung erarbeiteten Protokolle verantwortlich
c) überprüfen die Übereinstimmung der erbrachten Leistungen mit den vom Verantwortlichen der Struktur vorgegebenen Indikatoren und Standards
d) kontrollieren und überprüfen die korrekte Funktion der verwendeten Geräte, kümmern sich um die ordentliche Wartung und um die eventuelle Beseitigung kleiner Schäden
e) beteiligen sich an der Planung und Organisation der Arbeit im Bereich, in dem sie tätig sind
f) üben ihre Tätigkeit in öffentlichen oder privaten Strukturen im Angestelltenverhältnis oder als Freiberufler aus
      BMA helfen bei der Ausbildung von Hilfspersonal mit, arbeiten bei der Fortbildung im eigenen Berufsbild und in der Forschung mit.

Art. 2
1. Mit dem Dekret des Gesundheitsministers wird die ständige Weiterbildung in Bezug auf die spezifischen Bedürfnisse des Nationalen Gesundheitsdienstes geregelt.

Art. 3
1. Das Universitätsdiplom von BMA - erlangt laut Art. 6, Komma 3, des Legislativdekrets vom 30. Dezember 1992, Nr. 502, und darauf folgende Änderungen -  befähigt zur Berufsausübung.

Art. 4
1. Mit dem Dekret des Gesundheitsministers, welches im Einverständnis mit dem Minister der Universität und der wissenschaftlichen und technologischen Forschung erlassen wurde, werden die Diplome und die Zeugnisse ermittelt, die aufgrund der vorhergehenden Regelung erlangt wurden und dem Universitätsdiplom (Art. 3) gleichwertig sind und damit den Zugang zur entsprechenden beruflichen Tätigkeit und zu öffentlichen Ämtern ermöglichen.
 


 
 
     
Übersicht
Abschluss:
Dottore in Tecniche di Laboratorio Biomedico
Partneruniversität: Università Cattolica del Sacro Cuore, Rom
Studienzeit: 3 Jahre (6 Semester)
Studienart: Vollzeit mit Anwesenheitspflicht
ECTS: 180
Studienbeginn: Oktober 2012
Auswahlverfahren: Zweisprachigkeitsnachweis B oder Sprachtest -- Aufnahmeprüfung
Studiengebühr:
Siehe Partneruniversität
Kontaktpersonen
Dott.ssa Renate Filippi
Biomedizinische Analytik BMA
Studiengangsleiterin
Tel: 0471-067277
Fax: 0471-067240
Boschetti Tiziana
Sekretariat
Tel: 0471 067332
Fax: 0471 067340
Downloads
D.M. 509- 99 *
 (PDF, 148 KB)

M.D. 270- 04 *
 (PDF, 165 KB)

Studienplan - Biomedizinische/r Analytiker/in
 (PDF, 15 KB)

 
Land Südtirol
  Landesfachhochschule für Gesundheitsberufe   •   Lorenz-Böhler-Straße 13   •   I-39100 Bozen
Tel. +39 0471 067300   •   Fax +39 0471 067310   •   
© 2008 Claudiana