Mit dieser Regelung legt die Landesfachhochschule für Gesundheitsberufe die Kriterien für die Nutzung ihrer Räume durch Dritte fest.
Voraussetzung für die Nutzung der Räume von Seiten Dritter ist, dass die Lehrtätigkeit nicht beeinträchtigt wird, bzw. geeignete Räume zur Verfügung stehen.
Der Direktor oder ein von ihm Beauftragter genehmigt die Anträge von Seiten Dritter und setzt das für die Überwachung der Räume und das Funktionieren der Geräte zuständige Personal ein.
Die Anfragen nimmt das Sekretariat 1 entgegen: Tel 0471 067334 -
secretary@claudiana.bz.itRegelung