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Regelung zur Nutzung der Räume der Claudiana von Seiten Dritter


Mit dieser Regelung legt die Landesfachhochschule für Gesundheitsberufe die Kriterien für die Nutzung ihrer Räume durch Dritte fest.
Voraussetzung für die Nutzung der Räume von Seiten Dritter ist, dass die Lehrtätigkeit nicht beeinträchtigt wird, bzw. geeignete Räume zur Verfügung stehen.
Der Direktor oder ein von ihm Beauftragter genehmigt die Anträge von Seiten Dritter und setzt das für die Überwachung der Räume und das Funktionieren der Geräte zuständige Personal ein.
Die Anfragen nimmt das Sekretariat 1 entgegen: Tel 0471 067334 - secretary@claudiana.bz.it


Regelung


 
 
     
Lage und Anreise
zum Lageplan
Kontaktpersonen
Studentensekretariat
Tel: 0471067200
Fax: 0471067240
Direktion
Tel: 0471067300
Fax: 0471067310
Forschung
Tel: 0471067200
Fax: 0471067240
 
Land Südtirol
 
Landesfachhochschule für Gesundheitsberufe   •   Lorenz-Böhler-Straße 13   •   I-39100 Bozen
Tel. +39 0471 067300   •   Fax +39 0471 067310   •   
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