Die Studentenvertretung setzt sich aus drei Komponenten zusammen:
1) VertreterInnen für ein Studienjahr („Klassensprecher“)
2) Studentenrat
3) Offizielle StudentenvertreterInnen im Fachhochschulrat (FHR) und im Wissenschaftlichen Beirat (WBR)
VertreterInnen für ein Studienjahr („Klassensprecher“)
Zu Beginn jeden akademischen Jahres (Oktober) wählt jedes Studienjahr (= jede Klasse) zwei VertreterInnen. Nach Möglichkeit sollte ein/e VertreterIn der deutschen und ein/e der italienischen Sprachgruppe angehören. Amtierende Vertreter in ihrem Amt bestätigt werden. Die VertreterInnen werden dem/der KoordinatorIn des Studiengangs namhaft gemacht.
Aufgaben/Funktion: „Meinungsvertretung des Studienjahres“
1. Verbindung StudentInnen-KoordinatorIn
2. Verbindung StudentInnen–DozentInnen
3. Meinungsvertretung des Studienjahrs im Studentenrat
4. Wahl der offiziellen Studentenvertretung für FHR und WBR
Studentenrat
Der Studentenrat der Claudiana setzt sich zusammen aus der Gesamtheit der VertreterInnen aller Studienjahre an der Claudiana. Jedes Studienjahr ist also zwei StudentInnen im Rat vertreten. In der ersten – von der Claudiana organisierten - Versammlung im akademischen Jahr (November) werden im Studentenrat die VertreterInnen für den Fachhochschulrat und den wissenschaftlichen Beirat gewählt.
Wenn die Studenten weitere Versammlungen des Studentenrates einberufen wollen, ist dies im Studentensekretariat anzumelden. Die Claudiana stellt dann außerhalb der Vorlesungszeiten einen Hörsaal zur Verfügung. Der Studentenvertretung steht ein Platz im Schaukasten zu.
Aufgaben/Funktion: „Diskussionsforum“
1. Wahl der StudentenvertreterInnen für FHR und WBR
2. Ideenpool, Rückhalt und Kontrolle der genannten VertreterInnen
Wichtige Entscheidungen der Studentenvertretung können hier per Mehrheitsbeschluss legitimiert werden.
Offizielle Studentenvertreter der Claudiana
a) Vertreter im Fachhochschulrat (FHR)
Die Studentenvertretung im Fachhochschulrat besteht aus 4 StudentInnen: je einem/r VertreterIn für den Bereich Pflege, Rehabilitation, Sanitätstechnik und Prävention. Dabei ist darauf zu achten, dass insgesamt der Proporz im FHR eingehalten wird.
b) Vertreter im wissenschaftlichen Beirat (WBR)
Die StudentInnen sind im wissenschaftlichen Beirat durch ein/e StudentIn vertreten. Auch hier muss insgesamt der Proporz im WBR eingehalten werden.
Die Vertreter beider Gremien werden zu Beginn des akademischen Jahres in der ersten – von der Claudiana organisierten – Versammlung des Studentenrates gewählt und bleiben für ein Jahr im Amt. Amtierende VertreterInnen können wiederbestätigt werden.
Aufgaben/Funktion: „Offizielle Vertretung der Studentenschaft“
1. Einberufung von Sitzungen des Studentenrats
2. Teilnahme an den Sitzungen des FHR bzw. WBR
3. Vertretung studentischer Anliegen in den genannten Organen der Fachhochschule
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