In den Lehrveranstaltungen werden die deutsche und die italienische Sprache zu gleichen Teilen angewandt. Alle Bewerber, die nicht den Zweisprachigkeitsnachweis B oder A oder den sprachlichen Eignungstest der „Claudiana“ bereits früher bestanden haben oder ein äquivalentes Dokument vorlegen können, müssen am sprachlichen Eignungstest teilnehmen. Bewerber, welche die Matura auf Italienisch abgelegt haben, sind vom italienischen Testteil befreit, während Bewerber, welche die Matura auf Deutsch abgelegt haben, vom deutschen Testteil befreit sind. Wer die Matura auf Deutsch und Italienisch abgelegt hat (ladinische Oberschule), ist vom Sprachtest befreit.
Es wird darauf hingewiesen, dass im Studium sämtliche Prüfungen in der Vortragssprache der Dozenten abzulegen sind
Der sprachliche Eignungstest findet in der Regel in der 4. Augustwoche an der Claudiana statt. Dabei wird ausschließlich das mündliche und schriftliche Sprachverständnis geprüft. Kandidaten, die weniger als 30% der Punkte im Test erzielen, können nicht zum Studium zugelassen werden.
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