Direktionssekretariat
Dr. Mag.le Verena Seyr Frau Anna Burger Herr Roland Torneri Gebäude 1, Erdgeschoss Telefon: 0471-067300 Fax: 0471-067310 E-Mail: verena.seyr@claudiana.bz.it
Vordrucke für Dozenten
- Alle Vordrucke, Essensgutscheine und Bestätigungen sind in den Sekretariaten oder online unter den Downloads erhältlich.
- Die vollständigen anagrafischen Daten der Dozenten müssen mittels "Vordruck für Dozenten" vor Beginn der Unterrichtstätigkeit der Claudiana übermittelt werden.
- Die Spesen werden über den Vordruck „Erklärung der Fahrtspesen“ vergütet.
- Die Vordrucke sind vollständig auszufüllen und alle Änderungen der Daten (Wohnsitz, Telefonnummer usw.) unverzüglich in einem Sekretariat zu melden.
Reisevergütung
- Der Vordruck „Erklärung der Fahrtspesen“ ist ordnungsgemäß auszufüllen und zusammen mit eventuellen Belegen (Fahrscheine, Buskarten) im Direktionssekre¬tariat abzugeben.
- Vorgelegte Bahn-Fahrscheine werden zum vollen Preis zurückerstattet.
- Das Kilometergeld wird laut dem von der Landesregierung veröffentlichten Tarif berechnet; - Die Autobahngebühren werden anhand der Originalbelege rückerstattet. - Für Fahrtspesen im eigenen Auto gilt die Höchstgrenze von 400 km pro Strecke;
- Flüge sind vorher von der Direktion zu genehmigen.
Parkgarage
- Dozenten haben freien Zugang zur Parkgarage der Claudiana. Die entsprechende Karte ist gegen eine Kaution von € 25,00 im Sekretariat am Haupteingang der Claudiana im Gebäude 1 erhältlich (0471-067333).
Unterkunft und Verpflegung
- Die „Claudiana“ unterhält mit dem Restaurant „Post“ in Bozen/Gries eine Abmachung, dass Dozenten dort gegen Vorweis eines Essenbons speisen können. Die Gutscheine werden im Direktionssekretariat ausgegeben.
- Ersatzweise werden auch Brötchen in der internen Bar auf Kosten der „Claudiana“ verabreicht.
- Für Dozenten, welche an aufeinander folgenden Tagen unterrichten, wird auf Anfrage ein ***-Hotel mit Halbpension gebucht. Spesen für Begleitpersonen werden nicht vergütet.
- Bei Privatunterkunft kann keine Pauschale für die Unterkunft vergütet werden.
Vergütung
- Das Honorar für Vorlesungen und Prüfungen wird zu Semester- bzw. Jahresende ausbezahlt. Dies gilt auch, wenn die Prüfungen erst später angesetzt sind.
- Die Prüfungen werden mit einer Pauschale vergütet. Damit werden die Leistungen für den Einsatz in Prüfungskommissionen sowie die Ausarbeitung und Korrektur der Prüfungsarbeiten abgegolten. Zusätzlich wird ein Fixum pro Prüfungskandidat ausbezahlt. In diesen zwei Beträgen sind auch die Wiederholungsprüfungen inbegriffen. Wenn Sie von außerhalb der Provinz anreisen, steht Ihnen zudem noch ein Vorlesungsstundensatz als Entgelt zu.
- Zur Rückerstattung der Ausgaben von Lehrmaterialien ist es unbedingt erforderlich, sich vor dem Erwerb mit dem Direktionssekretariat in Verbindung zu setzten.
Es wird darauf hingewiesen, dass die jeweiligen Spesen zugleich mit Vergütungen abgerechnet werden. Spesen und Leistungen sind in ein und demselben Zusammenhang zu verstehen und können daher nicht gesondert behandelt werden.
Anträge zur Rückerstattung von Spesen sind am Semester- bzw. Jahresende einzureichen.
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